Die Grundlagen der Zusammenarbeit mit mir („AGB“)
Die Eckdaten im Überblick
- Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach Abschluss des Projekts, bei längeren Projekten zum Monatsende; das Zahlungsziel beträgt 14 Tage.
- Sofern nichts anderes verabredet ist, werden für Fahrt- und Übernachtungskosten nach tatsächlichem Verbrauch gerechnet.
- Alle Angaben in den finanziellen Angeboten verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Mein Qualitätsversprechen
Ob allein oder mit Kolleg*innen, arbeite ich mit meinen Kunden immer partnerschaftlich zusammen. Wer mit mir arbeitet, soll stets sicher sein: Sobald ich für ein Projekt zugesagt habe, genießt es für mich Priorität. Das bedeutet für mich auch: Anderes zurückstellen, im Zweifel andere Projekte nicht annehmen. Nur dann kann ich Qualität liefern. Gleichzeitig braucht Qualität ihre Zeit: kurzfristig frei werdende Timeslots können selten mit anderen Projekten gefüllt werden. Entsprechend ist Planungssicherheit für alle Beteiligten entscheidend.
Falls etwas nicht klappt: Absage eines Projekts
Unsere Partner und Kunden können sich auf mich und meine Kolleg*innen verlassen; gleichzeitig müssen wir uns auf unsere Verabredungen verlassen können. Natürlich wissen wir, dass immer wieder Unvorhergesehenes geschehen kann und kurzfristige Änderungen notwendig macht. Zu einer guten Partnerschaft gehört daher auch, dass alle Seiten vorher wissen, was in diesem Fall der Fälle geschieht.
Wenn ein Auftraggeber einen Termin für eine Veranstaltung, ein Training oder einen Workshop absagt, halten wir folgende Rahmenbedingungen für beide Seiten für fair:
- Bei einer Absage weniger als vier Wochen vor dem geplanten Termin berechnen wir 100% der erbrachten Vorbereitungsleistungen und 40% der darüber hinaus beauftragten Summe.
- Bei einer Absage weniger als zwei Wochen vor dem geplanten Termin berechnen wir 100% der erbrachten Vorbereitungsleistungen und 80% der darüber hinaus beauftragten Summe.
- Bei einer Absage weniger als eine Woche vor dem geplanten Termin berechnen wir den Auftrag zu 100% wie beauftragt.
Weitere im Zusammenhang mit einem Projekt entstandene Kosten, zum Beispiel für Material und Logistik, die zum Zeitpunkt der Absage schon angefallen waren, rechnen wir in jedem Fall voll ab.
Beispielrechnung: Ein Kunde sagt einen Workshop 16 Tage vor dem Termin ab. Beauftragt war ein Workshoptag mit sechs Stunden Vorbereitung und vier Stunden Nachbereitung. Tagessatz für den Workshop 2.000 €, Stundensatz für Vor- und Nachbereitung 200 €. Zum Zeitpunkt der Absage sind drei Stunden Vorbereitung schon geleistet. Wir berechnen:
- Drei Stunden Vorbereitung: 3 x 200 € = 600 €.
- Das Auftragsvolumen darüber hinaus beträgt Workshop plus sieben Stunden Vor- und Nachbereitung, also 2000 € + 7 x 200 €. Davon berechnen wir hier 40% = 1.360 €, in Summe also 1.660 €.
Verschiebungen von Projekten
Gerne können wir über Verschiebungen und neue Termine sprechen. Wir tun, was immer möglich ist. Zugleich bedeuten Verschiebungen für uns einen erheblichen Aufwand.
- Bei einer Verschiebung weniger als vier Wochen vor dem geplanten Termin stellen wir eine Zwischenrechnung über 50% der beauftragten Gesamtsumme. Selbstverständlich rechnen wir das auf die Schlussrechnung voll an. Für den entstandenen Leerlauf berechnen wir zusätzlich 25% des Honorars für den verschobenen Termin.
- Bei einer Verschiebung weniger als zwei Wochen vor dem geplanten Termin stellen wir eine Zwischenrechnung über 75% der beauftragten Gesamtsumme. Auch dies rechnen wir natürlich voll auf die Schlussrechnung an. In diesem Fall berechnen wir für den entstandenen Leerlauf zusätzlich 50% des Honorars für den verschobenen Termin.
- Bei einer Verschiebung weniger als eine Woche vor dem geplanten Termin rechnen wir den Auftrag zu 100% ab. Der Projektabschluss erfolgt dann zu einem neuen Termin ohne weitere Rechnung. Für den entstandenen Leerlauf berechnen wir zusätzlich 75% des Honorars für den verschobenen Termin.
Diese Zwischenrechnung stellen wir zum ursprünglich geplanten Termin, inkl. der bereits angefallenen Sach- und Fremdkosten.
Bei größeren Aufträgen mit mehreren Workshop-, bzw. Veranstaltungsterminen bezieht sich die dargestellte Logik selbstverständlich nur auf die betroffenen Termine.